Hilfen zur Erziehung
Die rechtliche Grundlage für Hilfen zur Erziehung findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, genauer gesagt in den Paragraphen 27 bis 35a. Diese Paragraphen regeln, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen Hilfen zur Erziehung gewährt werden können. Zum Beispiel wird in Paragraph 27 erklärt, dass Hilfen zur Erziehung nur dann eingesetzt werden sollen, wenn sie zur Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind und die Erziehungsberechtigten alleine nicht ausreichen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Hilfen zur Erziehung immer individuell auf die Bedürfnisse der Familie zugeschnitten werden und das Ziel haben, die Familie zu stärken und das Kindeswohl zu schützen. Wenn du weitere Fragen hast oder mehr Informationen benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Georgia von Chamier
Fachbereichsleitung Hilfen zur Erziehung
Koordinatorin Start ins Leben (Frühe Hilfen Pankow)
Kontakt
Tel.: 030 / 96 06 66 99 – 19
E-Mail: vonchamier@sehstern-ev.de
Familienhilfe
nach § 31 SGB VIII
Das Ziel der Familienhilfe ist es, die Familie zu stabilisieren, Konflikte zu lösen, Erziehungskompetenzen zu stärken und die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Die Hilfe wird individuell auf die Bedürfnisse der Familie zugeschnitten und in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Jugendamt umgesetzt.
Es ist wichtig zu betonen, dass Familienhilfen nach § 31 SGB VIII freiwillig in Anspruch genommen werden können und immer unter dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe stehen. Das bedeutet, dass die Familien dabei unterstützt werden, ihre Probleme eigenständig zu bewältigen und langfristig positive Veränderungen zu erreichen.
Wenn du weitere Fragen zu Familienhilfen nach § 31 SGB VIII hast oder mehr Informationen benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Einzelfallhilfe
nach § 35a SGB VIII
Die Einzelfallhilfe wird individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Falls abgestimmt und kann verschiedene Unterstützungsangebote umfassen, wie zum Beispiel:
– Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen
– Hilfen zur Bewältigung von Krisensituationen
– Unterstützung bei der Integration in Schule und Beruf
– Förderung sozialer Kompetenzen
Die Maßnahme wird in der Regel von Fachkräften der Jugendhilfe durchgeführt und kann sowohl präventiv als auch reaktiv eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Hilfe immer im Sinne des Kindeswohls erfolgt und die Familie aktiv in den Prozess einbezogen wird.
Sozialpädagogische Familienhilfen
nach § 30 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe bietet intensive Betreuung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen. Beratende Gespräche, modellhaftes Handeln und praktische Hilfe unterstützen die Familien dabei, das Zusammenleben aus einem ungünstigen Muster in ein entwicklungsförderndes zu verändern.
Familienhilfe findet bei den Familien zuhause, in unseren Beratungsräumen, in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie unterstützend im Umgang mit Institutionen und Behörden statt.
Themen der Arbeit sind u. a. Erziehungsfragen, Sicherung angemessener Lebensbedingungen von Kindern in emotionaler und materieller Hinsicht, Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung bei der materiellen Lebenssicherung der Familie sowie Aufhebung der Isolation von Familien und die Einbindung in ein tragfähiges soziales Netzwerk.