Begleiteter Umgang
(BU)

Für Kinder ist es wichtig, einen regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen zu haben und Erfahrungen mit diesen zu machen. Die Eltern sind zum Umgang mit dem Kind berechtigt, aber auch verpflichtet.

Wenn es den Eltern aufgrund von Meinungsverschiedenheiten nicht gelingt, Umgangsthemen sachlich und lösungsorientiert zu klären, kann durch einen Begleiteten Umgang kompetente Unterstützung gegeben werden. Auch für Geschwister, Großeltern, Stiefeltern und ehemalige Pflegeeltern kann der Begleitete Umgang die Möglichkeit bieten, mit dem Kind in Kontakt zu kommen oder zu bleiben.

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Begleiteter Umgang

 

Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, durch moderierte Elterngespräche darauf hinzuwirken, dass die Eltern gemeinschaftlich eine Umgangsregelung für ihr Kind erarbeiten und diese umsetzen.

Auch andere Gründe können dazu führen, dass ein Begleiteter Umgang als Unterstützung des Familiensystems notwendig wird. Die Umgangsbegleitung fördert dabei die Anbahnung und die Entwicklung positiver Kontakte zwischen dem Kind und seinem Elternteil. Das Wohl des Kindes steht hier im Fokus.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich sehr gerne an Frau Golisch (Fachbereichsleitung) wenden.

Wir sind Gründungsmitglied des Dachverbands Begleiteter Umgang, einem Zusammenschluss aus 28 freien Trägern, die in Berlin die Hilfeform des Begleiteten Umgangs gem. § 18.3 SGB VIII anbieten. Unsere Fachbereichsleitung ist dort aktiv im Vorstand tätig.

 

Kris Golisch
Fachbereichsleitung
Begleiteter Umgang

Kontakt:
Tel.: 030 / 96 06 66 99 – 24
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