Begleiteter Umgang

Für Kinder ist es wichtig, einen regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen zu haben. Die Eltern sind zum Umgang mit dem Kind berechtigt, aber auch verpflichtet.

Wenn es den Eltern aufgrund von Meinungsverschiedenheiten nicht gelingt, Umgangsthemen sachlich und lösungsorientiert zu klären, kann durch einen Begleiteten Umgang kompetente Unterstützung gegeben werden. Auch für Geschwister, Großeltern, Stiefeltern und ehemalige Pflegeeltern kann der Begleitete Umgang die Möglichkeit bieten, mit dem Kind in Kontakt zu kommen oder zu bleiben.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich sehr gerne an Frau Golisch (Fachbereichsleitung) wenden

 

 

Kris Golisch
Fachbereichsleitung
Begleiteter Umgang

Kontakt:
Tel.: 030 / 96 06 66 99 – 21
E-Mail: golisch(at)sehstern-ev.de