Hilfen zur Erziehung
Die rechtliche Grundlage für Hilfen zur Erziehung findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, genauer gesagt in den Paragraphen 27 bis 35a. Diese Paragraphen regeln, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen Hilfen zur Erziehung gewährt werden können. Zum Beispiel wird in Paragraph 27 erklärt, dass Hilfen zur Erziehung nur dann eingesetzt werden sollen, wenn sie zur Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind und die Erziehungsberechtigten alleine nicht ausreichen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Hilfen zur Erziehung immer individuell auf die Bedürfnisse der Familie zugeschnitten werden und das Ziel haben, die Familie zu stärken und das Kindeswohl zu schützen. Wenn du weitere Fragen hast oder mehr Informationen benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Georgia von Chamier
Fachbereichsleiterin für den Bereich Hilfen zur Erziehung
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E-Mail: vonchamier@sehstern-ev.de