Für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Durch die Zuweisung von Geldauflagen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Vereins wichtige Aufgaben erfüllen, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben und Handeln zu unterstützen. | ![]() |
Unser Versprechen:
- SEHstern e. V. ist als gemeinnützig anerkannt (VR 19144 B) und ist in der Berliner Bußgeldliste verzeichnet.
- Für Geldauflagen haben wir ein Sonderkonto (siehe rechts "Bußgeldkonto") eingerichtet.
- Eingehende Zahlungen sowie Zahlungsverzug werden umgehend an Sie weitergemeldet.
- Über die Höhe und die Verwendung der an uns zugewiesenen Geldauflagen legen wir auf Anforderung gern Rechenschaft ab.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihr Vertrauen!
Informationen für Zahlungspflichtige
Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf unser Sonderkonto "Bußgeldkonto". Die Kontoangaben finden Sie im grünen Kasten rechts. Nur so können wir Ihren Zahlungseingang richtig einordnen und diesen dem Gericht fristgerecht bestätigen. | ![]() |
Herzlichen Dank!